Aktuelle Störung: Deutsche Glasfaser und PŸUR 29.09.2020

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Nutzer der Provider Deutsche Glasfaser und PŸUR müssen sich in einigen Regionen aktuell in Geduld üben. So gibt es beim Anbieter Deutsche Glasfaser aktuell einen Kabelschaden, betroffen ist hiervon das Gebiet Niederrhein. Die Behebung der Störung soll voraussichtlich in der Mittagszeit abgeschlossen sein.

Auf der Störungsseite des Anbieters heißt es:

Betroffen: Privatkunden | Geschäftskunden
Gebiet: Niederrhein
 
Störungsbeginn: 28.09.2020, 10:45 Uhr
Erwartete Lösungszeit: 29.09.2020, 12:00 Uhr
 
Im Gebiet Niederrhein verzeichnen wir eine Störung des Glasfasernetzes. Deshalb kann es derzeit bei den Diensten Internet und Telefon zu Beeinträchtigungen und vorübergehenden Ausfällen kommen.
 
Ursache der Störung ist ein Kabelschaden, den unsere Teams in diesem Augenblick beheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Störungs- und Wartungsseite des Anbieters Deutsche Glasfaser

Auch Kunden des zweitgrößten Kabelnetzbetreibers PŸUR, haben aktuell mit ihren Anschlüssen Probleme. Gehäuft bündeln sich die Meldungen auf die Region Zwickau. In der Mein PŸUR App, im Kundenportal bzw. auf der Störungsseite des Anbieters werden die Kunden über die bestehende Störung informiert.

Auf der Störungsseite des Anbieters heißt es:

Auf allestörungen.de melden sich immer nur ein Bruchteil der betroffenen Kunden, welche eine Netzwerkstörung haben, so das die reale Zahl der gestörten Anschlüsse höher ausfallen dürfte. Eine separate Meldung der Störung an den Anbieter sollte via Kontaktformular oder Hotline von betroffenen Kunden durchgeführt werden.

Kontaktmöglichkeiten für Deutsche Glasfaser Kunden, finden Sie hier: Kontakt Deutsche Glasfaser

Kontaktmöglichkeiten für PŸUR Kunden, finden Sie hier: Kontakt PŸUR

Um eine Ausfallgutschrift zu erhalten, ist es wichtig, seinen Anbieter über den Ausfall des Anschlusses per App, Kontaktformular oder Hotline zu informieren. Sobald die Störung länger als 48 Stunden anhält, informieren Sie ihren Anbieter erneut nach Behebung der Störung und bitten um die Gutschrift der Ausfallzeit. In der Regel wird diese anteilig vom Monatsbetrag gewährt und ist in der Folgerechnung ersichtlich.


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